
Der Bund hat gemäß Art 72 GG für die in Art. 74 und Art. 74a GG aufgezählten Gegenstände eine Gesetzgebungskompetenz, wenn und soweit die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich machen. Die BundeslÃ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/konkurrierendegesetzgebungskompetenz.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.